Es wird keine TSG-Nachfolge vor der Bundestagswahl geben

In den vergangenen Wochen gab es immer wieder Gerüchte um ein Gesetz, dass dem „Transsexuellengesetz“ (TSG) nachfolgen könnte. Nun ist klar: Vor den Bundestagswahlen wird kein Gesetz kommen.

Wie die SPD-Bundestagsfraktion in einer Presseerklärung mitteilte sei „trotz intensiver Bemühungen sowohl seitens des Bundesjustizministeriums als auch des Bundesfamilienministeriums sowie der SPD-Bundestagsfraktion (…) innerhalb der Koalition gerade in punkto Betroffenenberatung kein für uns tragbarer Kompromiss gefunden“ worden. Daher wurden die Verhandlungen zu einer Neuregelung des TSGs beendet.

Weitere Reaktionen aus den Bundestagsfraktionen waren sehr zeitnah auf den Social Media-Kanälen mehrerer Bundestagsabgeordneter nachzulesen. Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Jens Brandenburg (FDP) hatten sich auf Twitter zu der Presseerklärung der SPD geäußert.

Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* erklärt hierzu:
„Dass die Neuregelung des TSGs in die nächste Legislaturperiode verschoben wird, ist sehr enttäuschend. Diese Entwicklung ist besonders schmerzhaft für all die trans* und nicht-binären Personen, die auf unbestimmte Zeit weiterhin durch Begutachtungen und Termine vor dem Amtsgericht gegängelt werden, wenn sie ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern wollen. Dennoch zeigt die heutige Mitteilung auch: Kernkriterien für eine gelungene Neuregelung – wie die Abschaffung von Begutachtung und Gerichtsverfahren – sind nicht verhandelbar. Wir blicken daher auch mit einer gewissen Portion Optimismus in die Zukunft und freuen uns darüber, dass die Bedeutung von Selbstbestimmung und Entpathologisierung bei der Änderung des Geschlechtseintrags so deutlich hervorgehoben wurde.“

Die Presseerklärung der SPD betont die Wichtigkeit eines selbstbestimmten Verfahrens ohne Begutachtung und ohne Gerichtsverfahren.