Seehofer muss Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur „Dritten Option“ menschenrechtskonform umsetzen – Bundesvereinigung Trans* und LSVD schreiben offenen Brief
Berlin, am 24. Mai 2018 - Bundesinnenminister Horst Seehofer hat laut Medienberichten vor, die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur sogenannten Dritten Option im Personenstandsrecht mit einem unzureichenden Minimalgesetz umzusetzen: Danach sollen sich intergeschlechtliche Menschen künftig in Ausweispapieren in der Kategorie "anderes" eintragen lassen…