Der Kabinettsbeschluss zum Selbstbestimmungsgesetz ist da!

Die Bundesregierung hat das Selbstbestimmungsgesetz in der heutigen Kabinettssitzung beschlossen. Durch das Gesetz soll die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen in Zukunft durch eine Selbsterklärung gegenüber dem Standesamt ermöglicht werden. Damit soll das „Transsexuellengesetz“ (TSG) endlich abgeschafft werden. Erstmalig wird damit ein Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt, welches durch die Regierung erarbeitet wurde.

Dazu erklärt Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans*: „Es ist noch nicht vorgekommen, dass die Bundesregierung einen Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz einbringt. Dies muss an dieser Stelle deutlich betont und gewürdigt werden. Dass in Zukunft allein die Selbstauskunft für eine Änderung des Geschlechtseintrags ausreichen soll, ist längst überfällig und unerlässlich. Hier geht es um Grundrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen und die Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt als gleichwertig.“

Bereits im Juni 2022 stellten das BMFSFJ (Bundesfamilienministerium) und das BMJ (Bundesjustizministerium) Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vor. Im Mai 2023 wurde den Verbänden ein vorläufiger Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz zur Kommentierung vorgelegt. Der Bundesverband Trans* veröffentlichte daraufhin eine ausführliche Stellungnahme, welche das Gesetz in Hinblick auf positive und kritische Aspekte bewertete. Kritisiert wurde u.a. die Einschränkungen für minderjährige Personen, eine missverständliche Regelung zum Hausrecht, abstammungsrechtliche Änderungen und Schutzlücken beim Offenbarungsverbot.

In der Abstimmung zwischen den Ministerien haben sich seit Mai weitere Änderungen an dem Entwurf ergeben. Mit großem Bedauern mussten wir feststellen, dass der überwiegende Teil der Kritikpunkte nicht im Kabinettsentwurf berücksichtigt wurden. Hierzu sagt Kalle Hümpfner weiter: „Das Selbstbestimmungsgesetz ist historisch, aber es besteht noch deutlich Luft nach oben. Regelungen, die trans* Personen unter einen Generalverdacht stellen und das Diskriminierungsrisiko erhöhen, müssen ersatzlos gestrichen werden.“

Die wichtigsten Änderungen und unsere Stellungnahme hierzu, können in unserer Pressemitteilung nachgelesen werden. Hier geht es zur Presseerklärung zum Kabinettsbeschluss des Selbstbestimungsgesetzes vom Bundesverband Trans*.

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Kabinettsbeschluss zum Selbstbestimmungsgesetz