Referent*innen-Entwurf zum Selbst­­bestimmungsgesetz noch vor Ostern erwartet

In verschiedenen Medienberichten wurde seit Freitag öffentlich bekannt:

Der Referent*innen-Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes soll noch vor Ostern veröffentlicht werden.

Beim Selbstbestimmungsgesetz kam es zu einer Einigung zwischen Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und Bundesjustizministerium (BMJ).

Dazu erklärt Kalle Hümpfner vom BVT*:

„Wir freuen uns sehr, dass die federführenden Ministerien endlich eine Einigung beim Selbstbestimmungsgesetz erreichen konnten. Die lange Wartezeit seit der Veröffentlichung der Eckpunkte haben in den Communities für Frustration, aber auch für Verunsicherung gesorgt. Das Selbstbestimmungsgesetz wird dringend gebraucht und sehnlichst erwartet. Es ist wichtig, dass bald ein Gesetz in Kraft tritt, das diesen Namen verdient. Neue Hürden bei der Änderung oder die Einführung von diskriminierenden Regelungen sind für uns nicht hinnehmbar und werden wir – wenn nötig – kritisieren.“

Ein neuer Passus zum Hausrecht sowie die Einführung einer dreimonatigen Bedenkzeit werden aktuell vielerorts diskutiert. Eine abschließende Einordnung und Bewertung dieser Aspekte ist für uns als Bundesverband Trans* ohne Kenntnis des konkreten Gesetzestextes nicht möglich. Daher werden wir diesen Punkte erst kommentieren, wenn der Entwurf durch die Ministerien veröffentlicht ist.

Der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz soll noch vor Ostern den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt werden. Nach der Veröffentlichung der Eckpunkte Ende Juni 2022 wäre das Gesetzgebungsverfahren damit endlich einen Schritt weiter, nachdem sich der ursprüngliche Zeitplan mehrfach nach hinten verschoben hatte. Wenn das weitere Verfahren nun ohne größere Verzögerungen läuft, könnte das Gesetz bis Ende des Jahres im Bundestag verabschiedet werden.

BVT Grafik. „Selbstbestimmungsgesetz wird bald veröffentlicht“ Weiße Schrift auf blauem Hintergrund. Darunter ist ein Foto zu sehen, auf dem eine Interflagge und eine Transflagge zu sehen sind.