BVT* frequently asked questions (No 14): Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen  

Was lässt sich inzwischen zum Urteil des Bundesozialgerichts berichten?

Online-Veranstaltung am Donnerstag, 06.06.2024, 19 bis 20.30 Uhr

Über diese Veranstaltung:

Im Oktober 2023 verkündete das Bundessozialgericht (BSG) das Urteil in dem Verfahren (B 1 KR 16/22 R), in dem die Kostenübernahme einer Mastektomie für eine nicht-binäre Person verhandelt wurde. Die Klage der nicht-binären Person hatte keinen Erfolg. Das Gericht lehnte den Anspruch auf Kostenübernahme mit der Begründung ab, dass geschlechtsangleichende Maßnahmen nach der aktuellen S3-Leitlinie, welche auch nicht-binäre Personen inkludiert, eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode darstellen. Diese Methode müsse daher erst durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) geprüft werden, bevor eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich wäre. Mittlerweile ist das Urteil auch in schriftlicher Form veröffentlicht.

Das Verfahren hat zu großer Verunsicherung in trans* und nicht-binären Communities geführt, wie über Anträge auf Kostenübernahme in Zukunft entschieden wird. Eine befürchtete Welle von Ablehnungsbescheiden ist bisher ausgeblieben. Ein Rundschreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen empfiehlt, dass Kosten für Behandlungen bei trans* Frauen und trans* Männern weiterhin übernommen werden sollen. Doch für die Beantragung der Kostenübernahme als nicht-binäre Person gibt es keine Chance auf Bewilligung des Antrags. 

Anknüpfend an unsere Veranstaltung im letzten Herbst zum Urteil des BSG möchten wir ein weiteres Informationsangebot mit einer*m juristische*n Expert*in schaffen. Dabei sollen Einschätzungen zu dem nun schriftlichen vorliegenden Urteil geteilt und Fragen aus der Praxis beantwortet werden.

Zu diesem Austausch sind alle Interessierten herzlich eingeladen, die sich im Rahmen ihrer Beratungs- und Communityarbeit, persönlich oder aus solidarischer Perspektive mit diesem Thema befassen möchten oder müssen.

Wir freuen uns auf einen angeregten Austausch und bitten um Anmeldung per Mail bis einschließlich 05.06.24 unter anmeldung@bv-trans.de

Die Anzahl der Teilnehmer*innen für diese Veranstaltung ist unbegrenzt. Daher erfolgt keine Versendung einer Anmeldebestätigung. Der Zugangslink wird direkt am Veranstaltungstag verschickt.

Wir behalten uns vor, Personen, die extrem rechten Parteien oder Organisationen angehören, der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, queerfeindliche oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind oder in Erscheinung treten, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.

Über die Veranstaltungsreihe

Die Reihe „BVT* – frequently asked questions“ ist ein Angebot für Mitglieder des BVT* und alle trans*politisch interessierten Personen, um sich über die Arbeit des Verbands zu informieren. Mehrmals pro Jahr findet eine Veranstaltung statt, bei der ein thematischer Schwerpunkt aus der aktuellen Arbeit des BVT* vorgestellt wird. Idee der Veranstaltung ist es, einen Raum für inhaltlichen Austausch zu öffnen, in dem die Interessen von trans*, nicht-binären und auch inter* Personen solidarisch miteinander gedacht werden. Die Veranstaltungen finden über Zoom in deutscher Lautsprache statt.

Format

Kurzinput + Offene Diskussion, Fragen & Anmerkungen

Grafik. Da steht: "BVT frequently asked questions Nummer 14. Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen - Was lässt sich inzwischen zum Urteil des Bundesozialgerichts berichten? 06. Juni 2024 von 19:00 bis 20:30 über Zoom. Anmeldung@bv-trans.de Oben ist ein hellblaues Rechteck. Auf der linken Seite des Bildes befinden sich vier geometrische Figuren mit den Farben: lila, rosa und hellblau.