Das Landgericht Frankfurt hat heute eine Klage auf Zahlung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Bundesverband Trans* gegen Tichys Einblick abgewiesen. Das Onlinemagazin hatte den Bundesverband fälschlicherweise in Zusammenhang mit privaten gewaltverherrlichenden Äußerungen eines ehemaligen Teammitglieds gebracht. Der BVT* hatte Tichys Einblick daraufhin abgemahnt, woraufhin das Magazin seinen Artikel änderte. Das Gericht sah jedoch keine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht und entschied, dass der BVT* die Kosten nicht gegenüber Tichys Einblick geltend machen könne.
Hintergrund der Abmahnung war, dass das Onlinemagazin in seiner Berichterstattung im Juni 2025 das ehemalige Teammitglied entgegen den Tatsachen als Mitarbeitende des Bundesverband Trans* bezeichnet hatte. Seit 1. Februar 2025 war die Person jedoch schon nicht mehr für den BVT* tätig.
Der Bundesverband Trans* hatte sich damals sofort und unmissverständlich von den Aussagen auf Social Media distanziert. Es handelt sich um private Äußerungen, die nicht im Auftrag des BVT* getätigt wurden und in keiner Weise dessen Haltung oder Arbeit widerspiegeln.
Der Vorstand des BVT* stellt erneut klar: “Jegliche Äußerungen, die Gewalt gegen Menschen legitimieren, relativieren oder verherrlichen, lehnen wir entschieden ab. Sie widersprechen den Grundwerten des Bundesverbandes in jeder Hinsicht. Wir stehen für eine demokratische und gewaltfreie Gesellschaft, die die Rechte aller Menschen achtet und schützt. Dafür setzen wir uns mit unserer Arbeit und unseren Projekten täglich ein.“