Kampagnenauftakt „Gleiches Recht für jedes Geschlecht!“ vor dem Bundestag

Die Bundesvereinigung Trans* hat heute mit einer Aktion vor dem Bundestag die Kampagne „Gleiches Recht für jedes Geschlecht! – Stoppt Seehofers Gesetzentwurf zur dritten Option! Geschlechtervielfalt und Selbstbestimmung jetzt!“ gestartet. Zahlreiche Bundestagsmitglieder unterstützten die Aktion als Erstunterzeichner_innen. Dazu erklärt Dr. Josch Hoenes, BVT*-Referent für Community Building:

Die breite Unterstützung, die wir von Abgeordneten erfahren haben, zeigt deutlich, dass der Referentenentwurf den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses nicht genügt. Den Eintrag des Personenstands an medizinische Diagnosen zu knüpfen geht ganz klar an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der geschlechtlichen Identität vorbei. Dies ist nicht verfassungsgemäß und muss dringend geändert werden.

Der Gesetzgeber muss ernst nehmen, was das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat: Das Grundgesetz schützt auch Menschen vor Diskriminierung wegen ihres Geschlechts, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Daher fordern wir einen Gesetzentwurf, der auf Selbstbestimmung basiert und das breite Spektrum trans*- und intergeschlechtlicher Menschen umfasst. Wichtige Vorarbeiten hierzu wurden in der letzten Legislatur geleistet. Diese gilt es aufzugreifen.

Im Übrigen kann allein eine Änderung des Personenstandsgesetzes nicht Diskriminierungen und Rechtsunsicherheiten beseitigen, denen inter* und trans* Menschen ausgesetzt sind. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, umfassende gesetzliche Regelungen in Bezug auf trans* Elternschaft, Gesundheitsversorgung und Antidiskriminierung zu erarbeiten und das im Koalitionsvertrag festgehaltene Verbot von nicht-lebensnotwendigen Operationen an inter* Kindern gesetzlich zu regeln.

Hintergrund: Am 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Grundgesetz auch die geschlechtliche Identität der Personen schützt, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Unter Federführung des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat hat die Regierung einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Möglichkeit eines dritten positiven Geschlechtseintrags vorsieht – allerdings nur für Personen, die mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass bei ihnen eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt. Damit wird der Zugang nur denjenigen eröffnet, die bestimmte medizinische Diagnosen haben. Diese Beschränkung führt dazu, dass nicht einmal alle intergeschlechtlichen Menschen Zugang hätten. Allen anderen Menschen, die eine dritte Option benötigen, wird dieses Recht versagt.

Link Petition: https://bit.ly/2zby5bp

Erstunterzeichner_innen:

  • Doris Achelwilm, MdB (DIE LINKE)
  • Dr. Jens Brandenburg, MdB (FDP)
  • Dr. Eva Högl, MdB (SPD)
  • Gyde Jensen, MdB (FDP)
  • Monika Lazar, MdB (BÜNDNIS 90/Die Grünen)
  • Sven Lehmann, MdB (BÜNDNIS 90/Die Grünen)
  • Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D., Ehrenvorsitzende der FDP Bayern (FDP)
  • Dr. Achim Kessler, MdB (DIE LINKE)
  • Dr. Bärbel Kofler, MdB (SPD)
  • Dr. Klaus Lederer, Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa
  • Cornelia Möhring, MdB (DIE LINKE)
  • Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE
  • Claudia Roth,Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages (BÜNDNIS 90/Die Grünen)
  • Carsten Schatz, MdA (DIE LINKE)
  • Ulle Schauws, MdB (BÜNDNIS 90/Die Grünen)
  • Sebastian Walter, MdA (BÜNDNIS 90/Die Grünen)

PDF der Presseerklärung

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Bundesvereinigung Trans* e.V. (BVT*)
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