Bundesrat stimmt für Antrag zur Änderung des Grundgesetzes

Am Freitag hat der Bundesrat den Antrag der Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein angenommen und die Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) positiv beschieden.

Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des BVT* sagt dazu:

„Der explizite Schutz von queeren Personen durch das Grundgesetz ist überfällig. Daher freuen wir uns sehr über die Entscheidung des Bundesrats: Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Noch in den 70er Jahren sah das Bundesverfassungsgericht Diskriminierung und Strafverfolgung von schwulen und bisexuellen Männern als verfassungskonform an. Auch viele trans* Frauen und transfeminine Personen waren hiervon negativ betroffen. Dass diese Beschlüsse in dieser Form heute nicht mehr möglich wären, zeigt, dass die Artikel unseres Grundgesetzes unterschiedlich ausgelegt werden können – und dass sich die Auslegung im Laufe der Zeit verändern kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, in unserer Verfassung klar zu benennen, dass auch LSBTIQA* Personen in Zukunft explizit durch sie geschützt werden.

Queere Rechte sind immer nur einen Gesetzentwurf davon entfernt, abgeschafft zu werden. Gerade in Zeiten eines globalen Rechtsrucks ist es daher wichtig, den Schutz queerer Personen in der Verfassung zu verankern und den Anspruch von Art. 3 Absatz 1 ‚Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.‘ konsequent umzusetzen. Das stärkt unsere Demokratie.“

Dieses Zitat wurde als Medieninformation an die Presse versendet und kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Grafik. Im unteren Drittel der Grafik steht "Bundesrat stimmt für Antrag zur Änderung des Grundgesetzes". Schwarze Schrift auf gelbem Hintergrund. Über der Schrift in der Mitte der Grafik ist eines aufgeschlagenen Gesetzbuches zu sehen. Über den Textseiten ist eine goldene Waage zu sehen. Das ist das Symbol für Gesetze. Die Grafik hat einen türkisfarbenen Rand.