Heute sollte im Bundesrat die Verordnung zur Umsetzung des SBGG „in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“ abgestimmt werden. Doch heute Morgen hat der Bundesrat das Thema kurzfristig von der Tagesordnung genommen.
Das ist das Ergebnis eines wochenlangen Widerstandes aus der Zivilgesellschaft und den trans* und nicht-binären Communities!
Der Entwurf sah vor, dass der frühere Geschlechtseintrag und der vorherige Vorname wie auch das Datum der Änderung der Daten nach Selbstbestimmungsgesetz sichtbar im persönlichen Meldedatensatz einer Person erfasst werden. Begründet wurde dies mit Nachvollziehbarkeit und
dem Wunsch, Personen identifizieren zu können.
Aus Sicht des BVT* ist die Verordnung in der Form nicht erforderlich:
Zu Zeiten des sogenannten “Transsexuellengesetzes” (TSG) wurden die ehemaligen Daten mit einer Meldesperre vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Es wurde ein neuer Datensatz auf Basis der neuen Daten angelegt. Dieser enthielt keinen Hinweis auf die Änderung.
Der BVT* fordert, dass diese Praxis so weiter beibehalten wird.
Da der alte Melderegistereintrag erhalten blieb, war es möglich, die Person dennoch aufzufinden, falls beispielsweise ein Ermittlungsverfahren gegen die Person eröffnet wird oder diese ihre ggf. vorhandenen Schulden nicht bezahlt. Zudem bleiben die alten Einträge in den Registern (wie beispielsweise dem Geburtenregister) erhalten. Das seit 1981 verwendete Verfahren ermöglicht also auch eine Identifizierbarkeit und Nachvollziehbarkeit, wenn dies erforderlich ist.
Die in dem neuen Entwurf vorgesehenen Eingriffe in Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sind daher nicht nötig.