Selbstbestimmung ist ein zentraler Baustein unserer Demokratie: Sie zu erhalten, liegt im Interesse aller Demokrat*innen

Zu den systematischen Angriffen auf das mühsam errungene Selbstbestimmungsgesetz erklären die Frauenhauskoordinierung e. V., der Bundesverband Trans*, der LSVD – Verband Queere Vielfalt e.V. und das Jugendnetzwerk Lambda e. V. gemeinsam:

Demokratien stehen für die Gleichheit aller Menschen und die Unverletzlichkeit der Menschenrechte. Werte wie Gleichheit, Freiheit und Menschenwürde bilden das Fundament einer Demokratie und garantieren Offenheit und Akzeptanz für verschiedene Lebensweisen, Perspektiven und Identitäten. In Zeiten, in denen antifeministische, autoritäre und rechtsextreme Stimmen lauter werden, werden diese Werte zunehmend angegriffen. Selbstbestimmung ist dabei eines der Themen, die als Konfliktfeld ins Zentrum gerückt werden und an denen sich zeigt: Nur wenn Menschenrechte Tag für Tag verteidigt werden, bleiben sie erhalten.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) gerät in diesem Hinblick immer wieder unter Beschuss. Dabei wird die Bedeutung des SBGG oft unterschätzt: Die öffentliche Debatte dreht sich hauptsächlich um Missbrauchsnarrative, anstatt den menschenrechtlichen Stellenwert des Selbstbestimmungsgesetzes in den Blick zu nehmen. Es bedeutet nicht nur einen menschenrechtskonformen Zugang zu Vornamens- und Personenstandsänderung für trans*, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen. Es drückt aus, dass jede Person das Recht hat, über das eigene Leben zu bestimmen und ihre Identität frei zu entfalten. Es bildet zudem ab, dass in unserer Gesellschaft weder Frauen noch Männer in starren Geschlechterbildern eingeschlossen werden sollen.

Die Geschäftsführerin von Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) Sibylle Schreiber erklärt:

„Wie erwartet hat das SBGG an der Situation in Frauenhäusern nichts geändert. Vor der Verabschiedung des Gesetzes kursierte die angebliche Sorge, dass cis Männer sich durch schlichte Änderung des Vornamens oder Geschlechtseintrags missbräuchlich Zugang zu Frauenhäusern verschaffen könnten. Dieser unrealistischen Annahme haben wir schon damals widersprochen. Es werden hier immer wieder unnötig Schreckensszenarien konstruiert, während die alltägliche Gewalt durch cis Männer weitergeht – ohne dass es dafür eine aufwändige Änderung des Geschlechtseintrags braucht.
Ob ein Frauenhaus für eine gewaltbetroffene Frau und ihre Kinder in der jeweiligen Situation die adäquate Anlaufstelle ist und passende Unterstützung bieten kann, wird stets von den Fachkräften vor Ort im Einzelfall entschieden. Dies gilt unterschiedslos für die Aufnahme von cis Frauen wie von trans* Frauen oder nicht-binären Menschen. Trans* Frauen, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen finden in Deutschland bereits seit vielen Jahren Schutz in Frauenhäusern.
Gleichzeitig gehören trans* Frauen, intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen zu den besonders vulnerablen und in hohem Maße von Gewalt bedrohten Personengruppen. Deshalb ist es notwendig, bedarfsgerechte und intersektionale Angebote für Schutz und Unterstützung bei Gewalt zur Verfügung zu stellen. Den diskriminierungsfreien Zugang zu Schutz vor Gewalt halten wir für einen zentralen Gradmesser für die Verwirklichung eines gleichberechtigten Zusammenlebens in einer demokratischen Gesellschaft.“

Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des BVT* sagt dazu:

„Eine Demokratie muss sich daran messen lassen, wie sie mit Gruppen umgeht, die Diskriminierung ausgesetzt sind. Stellt sie sich nicht schützend vor diese Gruppen, werden deren Menschenrechte als etwas Optionales dargestellt. Das widerspricht dem Grundgesetz. Ein strategischer Angriff auf das SBGG wie der von der rechtsextremen Person Liebich darf nicht dazu genutzt werden, das Selbstbestimmungsgesetz und damit auch die Grund- und Menschenrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen insgesamt in Frage zu stellen. Anstatt die Existenz des Selbstbestimmungsgesetzes zu hinterfragen, müsste im Zentrum stehen, wie Diskriminierung, die in verschiedenen Paragrafen des SBGG fortgeschrieben wird, beendet werden kann.”

Nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristeten oder verlängerbaren Aufenthaltstiteln haben Zugang. Vornamens- und Personenstandsänderungen in zeitlicher Nähe zu einem Spannungs- oder Verteidigungsfall sind gesondert geregelt und werden im Hinblick auf die Verpflichtung zum „Dienst an der Waffe” unwirksam. Trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen wird durch Anmeldefristen und Sperrfristen unterstellt, sie würden diese Angaben aus einer spontanen Laune heraus ändern. Es wird eine Bedrohung für Frauen und Kinder aus dem Selbstbestimmungsgesetz konstruiert, die in keinem der 16 Länder weltweit, die seit 2012 Selbstbestimmung für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen umgesetzt haben, eingetreten ist.

Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt betont:

„Für eine selbstbestimmte Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag vor dem Standesamt für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen hat die Community lange gekämpft. Die Zahlen offenbaren, wie sehnsüchtig viele auf diese vereinfachte und diskriminierungsarme Möglichkeit des Wechsels von Vornamen und Geschlechtseintrag gewartet haben. Die Statistiken zeigen, dass Verfahren nach dem Transsexuellengesetz zuletzt rückläufig waren und nach Inkrafttreten im November und Dezember 2024 rund zehntausend Verfahren nach dem Selbstbestimmungsgesetz durchgeführt wurden. Dadurch wird deutlich, für wie viele Menschen das Gesetz eine große Bedeutung hat – Demokrat*innen sollten diesen queerpolitischen Meilenstein nicht in Frage stellen.”

Oska Jacobs aus dem Bundesvorstand des Jugendnetzwerk Lambda sagt dazu:

„Mit der Vulnerabilität junger Menschen zu argumentieren und gleichzeitig gegen das Selbstbestimmungsgesetz zu wettern, führt nicht nur in eine Sackgasse, sondern ist sogar im hohem Maße fahrlässig. Denn gerade um junge Menschen zu schützen, braucht es ein Gesetz, das es ermöglicht, ohne unnötige Hürden und menschenunwürdige Verfahren, über die eigene Identität bestimmen und diese behördlich verankern zu können. Viele junge queere, und vor allem trans* Menschen sind von psychischen Erkrankungen und großen mentalen Belastungen betroffen. Gerade in einer Lebensspanne die ohnehin von großen Veränderungen und Lebensfragen geprägt ist, an denen junge Menschen an Universitäten, Schulen und Ausbildungsplätzen jeden Tag damit konfrontiert werden, den offiziellen Namen angeben zu müssen, ist es umso entscheidender selbstbestimmt und barrierearm über die eigene Geschlechtsidentität entscheiden zu können. Das Selbstbestimmungsgesetz, und das zeigen auch die Zahlen, ist daher absolut unabdingbar und notwendig um die mentale Gesundheit junger Menschen gewährleisten zu können!”

Zum Weiterlesen:

Broschüre zum Selbstbestimmungsgesetz, die auf wiederkehrende Fragen dazu eingeht: https://www.bundesverband-trans.de/publikationen/soll-geschlecht-abgeschafft-werden/

Studie, die die Rechtslage in verschiedenen Ländern vergleicht, die Selbstbestimmung für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen umgesetzt haben: https://www.tgeu.org/files/uploads/2023/11/tgeuselfdeterminationmodelsineurope2022de.pdf

Link zur Stellungnahme des Frauenhauskoordinierung e. V. zum Gesetzesentwurf über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag vom 01.06.2023:
https://www.frauenhauskoordinierung.de/aktuelles/detail/stellungnahme1

Am heutigen Donnerstag, 11.09., plant die AfD-Fraktion, einen Gesetzentwurf „zur Aufhebung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag – Rechtsklarheit und Schutz vulnerabler Gruppen wie Frauen und Jugendlicher wieder herstellen“ (21/1547) in den Bundestag einzubringen. Weitere Informationen finden sich hier:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37deselbstbestimmungsrecht1099340

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Grafik. Da steht: Selbstbestimmung ist ein zentraler Baustein unserer Demokratie. Jede Person hat das Recht, über das eigene Leben zu bestimmen und ihre Identität frei zu entfalten". Schwarzer Text auf weißem Hintergrund. Der Text steht in mehreren weißen Kästen. Hinter den Kästen ist ein Foto zu sehen, das fast die ganze Kachel einnimmt: Es ist eine Flagge in den typischen Trans-Farben: Blau, rosa und weiß. Am unteren Rand der Kachel ist ein weißer Balken. Auf dem sind die Logos von den vier Organisationen, die unter dem Titel "Selbstbestimmung ist ein zentraler Baustein unserer Demokratie" am 11.09.2025 eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht haben. Dort zu sehen sind die Logod der Frauenhauskoordinierung, dem LSVD, dem Bundesverband Trans und dem Lambda Bundesverband.