Nicht-binäre Person erstreitet korrekte Anrede vor Gericht

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden:

Die Deutsche Bahn darf nicht-binäre Personen nicht mehr zwingend mit „Herr“ oder „Frau“ ansprechen!

Der BVT* gratuliert der klagenden nicht-binären Person und der TIN Rechtshilfe, die den Fall unterstützt, herzlich zu ihrem Erfolg!

Das Urteil ist wichtig und hat starke Signalwirkung: Nicht-binäre Personen müssen korrekt angesprochen werden! Vier Personenstände sind rechtliche Realität. Es ist längst überfällig, dass sich dies gesellschaftlich niederschlägt und nicht-binäre Personen im eigenen Geschlecht anerkannt werden!

Die Pressemitteilung der TIN Rechtshilfe erläutert den Fall und ordnet die Rechtsfolgen des Gerichtsurteils ein.

BVT* Grafik: "Nicht binäre Person erstreitet korrekte Anrede vor Gericht". Weiße Schrift auf türkisem Hintergrund. Unter der Schrift sind drei Feuerwerkskörper zu sehen: Drei Silvesterraketen versprühen blaue, rote und gelbe Funken.