Marie-Luise Vollbrechts Rückzug

Am 22.03. fand das Gerichtsverfahren Marie-Luise Vollbrecht ./. BVT* vor dem Landgericht Köln seinen Abschluss. Zur Erinnerung: Vollbrecht hatte den Bundesverband Trans*, die dgti sowie TransInterQueer e.V. im letzten Jahr abgemahnt. Grund war die Nutzung eines Hashtags in einem Tweet eines Social Media Kanals. Dieser Kanal begleitete die Petition „Gegen trans*feindliche Berichterstattung“, die der BVT*, die dgti, TransInterQueer e.V. und die Inter*Trans*Beratung Queer Leben im Juni 2022 gestartet haben.

Bei der Verhandlung am 22.03. ließ Vollbrecht durch ihre Anwältin erklären, dass sie auf ihre Ansprüche verzichte. Sie selbst war nicht anwesend. Mit dem Verzicht hat sich ihre Anschuldigung, wir hätten ihre Rechte verletzt, als unhaltbar erwiesen.

Nora Eckert aus dem BVT*-Vorstand sagt dazu: „Viel Wind und nichts dahinter, ließe sich ihr Scheitern umschreiben – womit Vollbrecht die vollen Prozesskosten zu tragen hat. Zudem zeigt sich, dass ihr Angriff auf trans* Verbände mit einem funktionierenden Rechtssystem nur ins Leere laufen konnte.“

BVT Grafik. Da steht: „Marie-Luise Vollbrechts Rückzug“. Weiße Schrift auf türkisem Hintergrund. Weiter unten ist ein Foto von einem Hammer zu sehen, wie er in Gerichtsverfahren benutzt wird. Das ist ein Symbolbild, das zeigen soll, dass es in dem Post um das Gerichtsverfahren zwischen Marie-Luise Vollbrecht und dem BVT* geht.