„Eilverfahren“ bei der Reform des Transsexuellengesetzes zunächst gestoppt

Das von Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium angestrebte „Eilverfahren“ bei der Durchsetzung der Reform des Transsexuellengesetzes ist zunächst gestoppt.

Dazu sagt Dr. Adrian Hector, Geschäftsführender Vorstand der BVT*: „In einem beeindruckendem Kraftakt haben zahlreiche Trans*-, Inter*-, Queere und andere Fachverbände in der letzten Woche den Referentenentwurf zur ‚TSG-Reform‘ in wesentlichen Punkten nicht als Verbesserung, sondern als Verschlechterung der Situation für trans*, inter* und queere Menschen abgelehnt. So auch wir. Heute ist die Vorlage dieses Entwurfes verschoben worden. Die Bundesregierung hat offenbar erkannt, dass es zentraler Veränderungen bedarf. Diese Verschnaufpause begrüßen wir ausdrücklich. Damit wird ermöglicht, dass die eingegangene Expertise berücksichtigt werden kann. Die Bundesvereinigung Trans* hat ihre zentralen Forderungen noch einmal zusammengefasst und steht gerne zu Gesprächen zur Verfügung.“

Unsere zentralen Forderungen sind hier zusammengefasst. Das Gutachten „Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen“ (IMAG Materialien Band 7) beinhaltet zudem einen vollständig ausgearbeiteten TSG-Reform-Entwurf, der von Community und Fachverbänden unterstützt wird.

Die Presseerklärung zum Download als PDF