Deutschland im Staatenberichtsverfahren zum UN-Sozialpakt: Menschen mit diversen Geschlechtsidentitäten weiterhin diskriminiert

Berlin, am 26. September 2018 – Diese Woche überprüft der Ausschuss zum UN-Sozialpakt Deutschlands Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt, engl. Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, CESCR). Als Bundesvereinigung Trans* e. V. haben wir uns am Verfahren mit einem Parallelbericht beteiligt und sind diese Woche auch vor Ort.

Kim Trau, von der BVT* dazu mandatiert, hatte die Gelegenheit bei der UN-Anhörung in Genf für die BVT* eine Stellungnahme abzugeben:“In meiner Rede habe ich auf drei der wichtigsten aktuellen Herausforderungen hingewiesen, die Menschen mit diversen Geschlechtsidentitäten diskriminieren und die es dringend zu ändern gilt. Dabei geht es erstens um die rechtliche Anerkennung des Geschlechts, diese sollte – wie es u.a. der Europarat empfiehlt – mit schnellen, transparenten und zugänglichen Verfahren, die auf Selbstbestimmung basieren, ermöglicht werden.

Zweitens soll eine individualisierte, zugängliche, bedürfnisorientierte Gesundheitsversorgung und -behandlung für alle Menschen mit diversen Geschlechtsidentitäten geschaffen werden.
Und drittens muss Personen, die unter Vormundschaft stehen, der Zugang zu den Verfahren zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts im Falle nicht unterstützender Vormundschaft ermöglicht werden. Wir fordern Deutschland auf diese Änderungen durchzuführen und seinen internationalen Vertragsverpflichtungen nachzukommen.“

Hintergrund:
Der UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt, engl. Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, CESCR) wurde von Deutschland 1966 ratifiziert und die Umsetzung der Rechte wird in wiederkehrenden Überprüfungsverfahren untersucht. Das Staatenberichtsverfahren ist die wiederkehrende Überprüfungsmethode, mit der der Ausschuss die Umsetzung der Konvention überwacht.

Der 6. Staatenbericht ist am 9. Dezember 2016 vom Kabinett beschlossen und am 22. Februar 2017 beim Ausschuss eingereicht worden. Damit begann der neue Berichtszyklus des Staatenberichtsverfahrens. In einer Pre-Session im Oktober 2017 wurde die „List of Issues“ in Genf erörtert. Der Dialog zum Staatenbericht findet aktuell während der 64. Sitzung des UN-Sozialpaktausschusses (24. September bis zum 12. Oktober 2018) statt und schließt diesen Zyklus ab.