Deutschland ignoriert im UN-Menschenrechtsrat Staatenempfehlung zum selbstbestimmten Geschlechtseintrag

Berlin, am 19. September 2018 – Am morgigen Donnerstag diskutiert der UN-Menschenrechtsrat in Genf die Antwort der Bundesregierung auf die Empfehlungen, die UN-Mitgliedsstaaten im Mai 2018 der Bundesregierung zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Deutschland ausgesprochen hatten. Die Bundesvereinigung Trans* e.V. (BVT*) kritisiert in diesem Zusammenhang u.a. die Nichtannahme der Empfehlung Israels an Deutschland zur Einführung eines dritten Geschlechtseintrages auf der Basis der Selbstbestimmung.

Dazu erklärt BVT*-Beirat Frank Krüger:
„Es ist paradox. Die Bundesregierung unterstützt offiziell Australiens Empfehlung an Deutschland für einen dritten Geschlechtseintrag für Menschen, die sich weder männlich noch weiblich identifizieren, und damit sowohl inter* Menschen als auch nicht-binäre trans* Personen meint. Dieselbe Bundesregierung beschließt aber einen Gesetzentwurf, der diesen Geschlechtseintrag nur für jene Menschen vorsieht, die einen medizinischen Nachweis bestimmter Formen von Intersexualität beibringen.

Dies zeigt, dass die Bundesregierung trotz der Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) sowohl inter- als auch transgeschlechtliche Menschen in Deutschland weiterhin pathologisiert und unter Verletzung von internationaler und europäischer Menschenrechtsgesetzgebung deren Rechte auf Selbstbestimmung ignoriert.

Wir fordern Bundestag und Bundesrat daher auf, die Empfehlung Israels und anderer Staaten aufzugreifen und ein Gesetz zum selbstbestimmten Geschlechtseintrag zu beschließen. Damit würde dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 entsprochen und auch das bereits in mehreren Paragrafen für grundgesetzwidrig erklärte Transsexuellengesetz könnte in diesem Zusammenhang endlich abgelöst werden. Es kann doch nicht sein, dass erst wieder Karlsruhe angerufen werden muss, um den Gesetzgeber zu Grundgesetz- und menschenrechtskonformer Gesetzgebung zu zwingen.“

Zum Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren (UPR):
Bei diesem 2007 eingeführten Instrument des UN-Menschenrechtsrats werden die 193 UN-Mitgliedsstaaten alle fünf Jahre regelmäßig auf ihre Menschenrechtssituation hin überprüft. Dabei sprechen sich die UN-Mitgliedsstaaten gegenseitig Empfehlungen zu ihrer Menschenrechtslage aus.

Dokumente:

BVT*-Presseerklärung in PDF-Format
BVT* Rede vor dem UN-Menschenrechtsrat am 20. September 2018  (ausgeführt von ILGA)