Queere Personen ins Grundgesetz aufnehmen!

In den vergangenen Monaten ist über eine Änderung des Artikels 3 Absatz 3 Grundgesetz eine öffentliche Diskussion entstanden. Neben einer Ersetzung des „Rasse“begriffs ist es von historischer Bedeutung, in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für LSBTIQA+ Personen einzuführen. An der Selbstbestimmung und der Gleichberechtigung aller Menschen der queeren Community darf die Verfassung keinen Zweifel lassen.

Um diese Forderung nach einem Diskriminierungsschutz für alle LSBTIQA+ Personen zu stärken, wurde heute im Rahmen der Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE ein Appell an die Politik veröffentlicht, der als PDF hier zu finden ist und auf der Homepage der Initiative zu finden ist.

Das Positionspapier stellt klar: es geht um Grundrechte. Es geht darum, Verfolgung für immer zu verhindern. Der Appell wurde von 60 Organisationen und mehr als 100 prominenten Einzelpersonen unterzeichnet. Gleichzeitig wurde eine Petition mit der derselben Forderung auf AllOut gestartet.
Kalle Hümpfner vom BVT* sagt hierzu: „Eine Erweiterung des Art. 3 Grundgesetz ist wichtig, damit alle LSBTIQA+ Personen sicher und selbstbestimmt in dieser Gesellschaft leben können. Wir fordern die Politik auf, die aktuelle Schutzlücke in der Verfassung zu schließen und sich für die gleiche Teilhabe aller LSBTIQA+ Personen einzusetzen. Eine Änderung des Grundgesetzes ist nicht nur Symbolpolitik, sondern ein starkes und wichtiges Signal, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, der geschlechtlichen Identität oder der Geschlechtsmerkmale keinen Platz in dieser Gesellschaft haben.“

Die Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE hat auch eine Pressemitteilung veröffentlicht. Auf der Internetseite der Initiative findet sich auch die vollständige Liste der Erstunterzeichnenden: Das sind 60 Organisationen und mehr als 100 prominente Personen.