Stellungnahme zum Referentenentwurf einer „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“

Mit dem Entwurf zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen plant die Bundesregierung insbesondere technische Anpassungen, die sich auf die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) beziehen. Diese Änderungen betreffen den Umgang mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten nach einer Änderung über das Selbstbestimmungsgesetz, darunter der frühere Geschlechtseintrags und vorherige Vornamen.

Der BVT* bewertet die vorgeschlagene Regelung kritisch und sieht in den geplanten Änderungen erhebliche verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken. Diese Bedanken werden in einer Stellungnahme erörtert, die hier als PDF heruntergeladen werden kann und die im Rahmen der Verbändebeteiligung durch den BVT* beim zuständigen Ministerium eingereicht wurde.

Der BVT* fordert eine grundlegende Prüfung des Verordnungsentwurfs. Die geplanten Maßnahmen zur Datenerhebung und -weitergabe im Meldewesen führen dazu, dass trans*, nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen als solche erkannt werden können, was diese Personengruppen einem erhöhten Diskriminierungsrisiko aussetzt. Die Speicherung und Weitergabe früherer Geschlechts- und Namensangaben kann zu Zwangsoutings im Kontakt mit Behörden führen – mit möglichen Folgen wie Diskriminierung und Stigmatisierung. Diese Risiken wurden im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorgeschlagene Regelung widerspricht grundrechtlichen Prinzipien, dem Datenschutzrecht sowie dem antidiskriminierenden Grundgedanken des Selbstbestimmungsgesetzes selbst.
Wir appellieren an das federführende Bundesinnenministerium, den Schutz sensibler Daten sicherzustellen und bei der Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahme, das erhöhte Diskriminierungsrisiko der betroffenen Personengruppen umfassend zu berücksichtigen. Eine mögliche Regelung, die unverhältnismäßig in Grundrechte eingreift, gefährdet das Vertrauen in staatliches Handeln und steht im Widerspruch zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.


Zeichnung von 3 Papierblättern mit Text, der Dokumente darstellt. In der unteren rechten Ecke befindet sich das Bundesverband Trans* Logo.